Gute Nachrichten für Bauherren und Immobilienbesitzer: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Kategorien klimafreundlicher Neubau (KFN) und KfW-Effizienzhaus 40 (NH) ist ab dem 21. Februar 2024 wieder geöffnet.
Was bedeutet das?
- Neubau: Bauherren, die ein klimafreundliches oder energieeffizientes Gebäude errichten möchten, können wieder KfW-Fördermittel beantragen.
- Erneuerung: Auch für die Sanierung von bestehenden Gebäuden auf den Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 gibt es wieder finanzielle Unterstützung.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Kredit: Gefördert werden Kredite mit einem Zinssatz von 0,00 % bis 1,20 % pro Jahr.
- Zuschuss: Für besonders klimafreundliche Neubauten (QNG) gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- KfW-Effizienzhaus 40 Standard: Für die Förderung muss das Gebäude den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 oder besser erfüllen.
- Nachhaltigkeitskriterien: Für die QNG- Förderung müssen zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sein.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
- Online: Die Beantragung der Förderung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal.
- Vorhabennummer: Bevor Sie den Antrag stellen, benötigen Sie eine Vorhabennummer von der KfW.
Weitere Informationen:
Die Wiederöffnung der BEG-Förderung ist eine gute Nachricht für alle, die ein energieeffizientes oder klimafreundliches Gebäude bauen oder sanieren möchten. Informieren Sie sich jetzt über die Fördermöglichkeiten und nutzen Sie die Chance, sich Ihre Baumaßnahme finanziell unterstützen zu lassen!
Dieser Blogbeitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Experten. Bitte beachten Sie die aktuellen Förderbedingungen und Antragsunterlagen auf der KfW-Website.